Kanzlei Manz

Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung?

Das Wichtigste im Überblick:

  • Arbeitgeber sind auch nach einer Kündigung zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Gehälter, Überstunden und Urlaubsabgeltungen verpflichtet – die erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Manz setzen Ihre Ansprüche durch
  • Die Kanzlei Manz bietet eine schnelle Erstberatung und entwickelt eine maßgeschneiderte Durchsetzungsstrategie
  • Schnelles Handeln ist wichtig: Mit anwaltlicher Unterstützung erreichen Sie eine zeitnahe Zahlung

Eine belastende Situation – Sie sind nicht allein

Ausbleibende Gehaltszahlungen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Sie haben selbst gekündigt oder eine Kündigung erhalten – und nun stocken die letzten Gehaltszahlungen? Eine solche Situation bedeutet nicht nur emotionalen Stress, sondern kann Sie auch in ernsthafte finanzielle Bedrängnis bringen. Als etablierte Arbeitsrechtskanzlei unterstützen wir Sie mit unserem Expertenwissen dabei, Ihre ausstehenden Zahlungen zeitnah zu erhalten.

Ihre Rechte bei ausbleibender Lohnzahlung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entbindet Ihren ehemaligen Arbeitgeber nicht von seinen Zahlungspflichten – im Gegenteil: Er bleibt weiterhin zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen verpflichtet. Dies umfasst nicht nur die regulären Monatsgehälter, sondern auch die Vergütung geleisteter Überstunden, die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs sowie ausstehende Provisionen oder zugesagte Sonderzahlungen. Auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht Ihnen zu. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist Ihr gutes Recht, das Sie nicht scheuen sollten wahrzunehmen.

Diese Zahlungsverpflichtungen basieren auf einem soliden rechtlichen Fundament: Die §§ 611a und 614 BGB regeln die grundlegenden Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sowie die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung. Kommt Ihr ehemaliger Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten nicht nach, greifen weitere gesetzliche Schutzinstrumente: Nach § 288 BGB können Sie Verzugszinsen geltend machen, während die §§ 286 und 287 BGB die rechtlichen Konsequenzen des Zahlungsverzugs definieren. Diese gesetzlichen Regelungen geben Ihnen eine starke Position bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Ihre Checkliste – Das sollten Sie jetzt tun

1. Dokumentation erstellen

  • Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben bereithalten
  • Gehaltsabrechnungen sammeln
  • Überstundennachweise sichern
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber dokumentieren

2. Wichtige Fristen beachten

  • Rechtzeitige Arbeitslosmeldung
  • Prüfung von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
  • Bei drohender Arbeitgeberinsolvenz: Insolvenzgeld beantragen

3. Rechtliche Unterstützung sichern

  • Unverbindliche Ersteinschätzung nutzen
  • Ansprüche professionell prüfen lassen
  • Keine eigenständigen rechtlichen Schritte ohne Beratung

So starten wir gemeinsam

Unverbindliche Ersteinschätzung

Der erste Schritt zu Ihrem Recht beginnt mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung. Sie können uns bequem über unser Online-Formular kontaktieren oder uns direkt anrufen. In diesem ersten Kontakt bewerten wir Ihre Situation anhand Ihrer mündlich geschilderten Informationen. Diese erste Einschätzung gibt Ihnen bereits eine unverbindliche Orientierung, ob sich eine rechtliche Verfolgung Ihrer Ansprüche lohnen wird.

Persönliches Beratungsgespräch

Im anschließenden persönlichen Beratungsgespräch gehen wir tief in die Details Ihres Falls. Wir analysieren alle relevanten Unterlagen und Ihre spezifische Situation gründlich. Basierend auf dieser Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die optimal auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet ist. Gemeinsam besprechen wir die konkreten nächsten Schritte und legen einen klaren Handlungsplan fest.

Aktives Handeln

Nach Ihrer Zustimmung werden wir sofort aktiv. Wir leiten unverzüglich alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen ein und vertreten Ihre Interessen mit höchster Professionalität gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Dabei halten wir Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir keine Zeit verlieren und mit Nachdruck an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeiten.

Warum Sie uns vertrauen können

Die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten ist unsere Kernkompetenz. Unsere Mandanten schätzen besonders:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung
  • Schnelle Terminvergabe>
  • Persönliche Betreuung in unseren Kanzleien vor Ort
  • Optional auch Online-Beratung möglich
  • Kombination von Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Compliance

Lassen Sie sich beraten – Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Lassen Sie nicht zu, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen Ihre rechtmäßigen Ansprüche vorenthält. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei mit über 20-jähriger Expertise setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihren Fall entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Nein, keinesfalls. Die Zahlungspflicht besteht unverändert fort, solange Sie im Kündigungszeitraum Ihre Arbeitsleistung erbracht haben oder ordnungsgemäß freigestellt waren.

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und schriftliche Kommunikation. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise.

Nicht genommener Urlaub muss finanziell abgegolten werden. Wir ermitteln Ihren exakten Anspruch.

Ja, bei verspäteter Zahlung haben Sie zusätzlich Anspruch auf Verzugszinsen.

Nach erfolgloser Mahnung können wir vom Mahnbescheid bis zur Klage verschiedene rechtliche Instrumente nutzen. Bei existenzbedrohender Situation ist auch eine einstweilige Verfügung möglich.

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Allerdings sollten Sie nicht zu lange warten – je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten.

Rechtlich ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend erforderlich. Aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts und der besseren Erfolgsaussichten empfehlen wir jedoch professionelle Unterstützung.

In diesem Fall können Sie Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Ja, melden Sie sich unbedingt rechtzeitig arbeitslos. Die Durchsetzung Ihrer Gehaltsansprüche hat darauf keinen Einfluss.

Das erste Beratungsgespräch kostet 190 Euro. Dabei klären wir Ihre Erfolgsaussichten und potenzielle Kostenrisiken. Häufig werden die Kosten von Rechtsschutzversicherungen oder durch Prozesskostenhilfe übernommen.

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