Kanzlei Manz

Fristlose Kündigung ohne Grund - Was Sie wissen müssen

Das Wichtigste im Überblick:

  • Eine fristlose Kündigung ohne Begründung ist rechtlich angreifbar – erfahren Sie, welche Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen
  • Schnelles Handeln ist entscheidend: Die 3-Wochen-Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage muss unbedingt eingehalten werden
  • Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine unbegründete fristlose Kündigung zu wehren

Fristlose Kündigung – Wenn der Boden unter den Füßen wegbricht

Der Erhalt einer fristlosen Kündigung ohne erkennbaren Grund ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock. Von einem Tag auf den anderen sehen sie sich mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes konfrontiert – ohne Kündigungsfrist und ohne nachvollziehbare Erklärung. In dieser schwierigen Situation ist es wichtig zu wissen: Eine solche Kündigung ist rechtlich höchst fragwürdig und Sie sind dieser Situation nicht schutzlos ausgeliefert. Die Fachanwälte der Kanzlei Manz verfügen über jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Anfechtung unbegründeter fristloser Kündigungen und stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite.

Die rechtliche Ausgangslage verstehen

Das deutsche Arbeitsrecht stellt klare Anforderungen an eine fristlose Kündigung. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB ist eine außerordentliche Kündigung nur dann wirksam, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Der Arbeitgeber muss diesen wichtigen Grund nicht nur haben – er muss ihn auch nachweisen können und gemäß § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen aussprechen.

Eine fristlose Kündigung ohne jegliche Begründung verstößt damit bereits formal gegen geltendes Recht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gründe für die außerordentliche Kündigung zumindest in groben Zügen darzulegen. Diese Darlegungspflicht ergibt sich aus § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, wonach der Kündigende dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitzuteilen hat. Fehlt diese Begründung völlig, spricht dies bereits für die Unwirksamkeit der Kündigung.

Darüber hinaus muss die Kündigung gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich erfolgen, eine mündliche oder elektronische Kündigung ist nichtig. Zudem muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess substantiiert darlegen und beweisen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Dies erfordert eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Ihre Handlungsoptionen nach Erhalt einer unbegründeten fristlosen Kündigung

Bewahren Sie Ruhe und dokumentieren Sie

Auch wenn die Situation emotional sehr belastend ist, ist es wichtig, überlegt zu handeln. Dokumentieren Sie genau:

  • Wann und wie wurde die Kündigung ausgesprochen?
  • Welche Gespräche fanden statt?
  • Gab es vorherige Konflikte oder Abmahnungen?

Halten Sie die Fristen ein

Die wichtigste Frist, die Sie kennen müssen: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist gilt auch bei einer fristlosen Kündigung und ist unbedingt einzuhalten. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Suchen Sie sich professionelle Unterstützung

Gerade bei einer fristlosen Kündigung ohne Begründung ist fachkundige anwaltliche Beratung unerlässlich. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann:

  • die Rechtmäßigkeit der Kündigung umfassend prüfen
  • alle formalen Aspekte kontrollieren
  • eine erfolgversprechende Strategie entwickeln
  • Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen

Unsere Expertise in Kündigungsschutzfällen

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht und zahlreichen erfolgreich geführten Kündigungsschutzverfahren steht die Kanzlei Manz an Ihrer Seite. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen die aktuelle Rechtsprechung und wissen, worauf es bei der Anfechtung einer unbegründeten fristlosen Kündigung ankommt.

Unser Ansatz

Wir verfolgen eine ganzheitliche Strategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Dabei prüfen wir nicht nur die formale Rechtmäßigkeit der Kündigung, sondern entwickeln auch eine Verhandlungsstrategie, die Ihre Interessen optimal wahrt. Unser Ziel ist es, entweder:

  • die Unwirksamkeit der Kündigung durchzusetzen und Ihre Weiterbeschäftigung zu erreichen
  • oder eine für Sie vorteilhafte Abfindungsvereinbarung auszuhandeln

Handeln Sie jetzt!

Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihr Arbeitsverhältnis. Je schneller Sie professionelle Unterstützung suchen, desto besser sind Ihre Chancen, sich erfolgreich zu wehren. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich nein. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung haben und diesen auch mitteilen. Eine völlig grundlose fristlose Kündigung ist in der Regel unwirksam.

Reichen Sie innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage ein und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Die Dokumentation aller Umstände der Kündigung ist ebenfalls wichtig.

Das hängt von den Umständen ab. Oft ist es ratsam, sich arbeitsbereit zu halten. Wir beraten Sie zu der in Ihrem Fall optimalen Vorgehensweise.

Bei erfolgreicher Klage haben Sie Anspruch auf Nachzahlung des entgangenen Gehalts. Überbrückend kann Arbeitslosengeld beantragt werden.

Die Dauer variiert, meist einige Monate. Oft wird aber vorher eine außergerichtliche Einigung erzielt.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Häufig greift eine Rechtsschutzversicherung. Wir beraten Sie zu den Kostenrisiken.

Ja, oft ist eine Abfindungsvereinbarung Teil der Verhandlungsstrategie. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren.

Die Kündigung wird dann automatisch wirksam. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich.

Ja, aber informieren Sie uns darüber. Dies kann Auswirkungen auf die Verhandlungsstrategie haben.

Schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Betrug. Gerade das Fehlen solcher Gründe macht eine unbegründete fristlose Kündigung angreifbar.

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