Abfindung bei Betriebsschließung
im Kleinbetrieb
Das Wichtigste im Überblick:
- Auch ohne gesetzlichen Kündigungsschutz haben Sie bei einer Betriebsschließung im Kleinbetrieb Chancen auf eine faire Abfindung – wir zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und erfolgreichen Strategien.
- Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Durchsetzung von Abfindungsansprüchen unterstützen wir Sie von der unverbindlichen Ersteinschätzung bis zur erfolgreichen Verhandlung Ihrer Abfindung.
- Handeln Sie schnell: Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend für Ihre Verhandlungsposition.
Die Herausforderung: Betriebsschließung im Kleinbetrieb – was nun?
Die Nachricht trifft Sie völlig unerwartet: Ihr Arbeitgeber schließt den Betrieb, und Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz. In dieser Situation plagen Sie nicht nur existenzielle Sorgen um Ihre berufliche Zukunft, sondern auch die Ungewissheit über Ihre rechtlichen Ansprüche. Besonders in Kleinbetrieben, wo der gesetzliche Kündigungsschutz nicht greift, fühlen sich viele Arbeitnehmer machtlos.
Doch lassen Sie sich nicht entmutigen: Auch ohne klassischen Kündigungsschutz gibt es Wege, eine angemessene Abfindung zu erreichen. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Kompensation für Sie auszuhandeln.
Unsere Expertise: Mehr als 25 Jahre erfolgreiche Abfindungsverhandlungen
Die Kombination aus fundiertem arbeitsrechtlichem Know-how und langjähriger Erfahrung mit Betriebsschließungen macht den Unterschied. Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir erfolgreich die Interessen von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben und haben auch in schwierigen Fällen faire Abfindungen durchgesetzt.
Unser besonderer Vorteil: Wir kennen beide Seiten des Verhandlungstisches. Diese Perspektive ermöglicht es uns, Ihre Position optimal zu stärken und erfolgversprechende Strategien zu entwickeln.
Ihr Weg zur Abfindung: So unterstützen wir Sie
1. Unverbindliche Ersteinschätzung
In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und prüfen alle möglichen Anspruchsgrundlagen für eine Abfindung. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen und einen konkreten Handlungsplan.
2. Umfassende rechtliche Prüfung
Wir durchleuchten:
- Die Wirksamkeit der Kündigung
- Bestehende Betriebsvereinbarungen
- Mögliche Sozialpläne
- Alternative Anspruchsgrundlagen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine individuelle Verhandlungsstrategie, die Ihre persönliche Situation und alle rechtlichen Möglichkeiten optimal berücksichtigt.
4. Professionelle Verhandlungsführung
Mit unserem Verhandlungsgeschick und der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Abfindungsverhandlungen setzen wir uns für Ihre Interessen ein.
Die rechtlichen Grundlagen: Ihre Möglichkeiten im Überblick
Viele Arbeitnehmer in Kleinbetrieben gehen davon aus, dass ihnen bei einer Betriebsschließung keinerlei Ansprüche zustehen. Doch auch wenn der klassische Kündigungsschutz hier nicht greift, bietet das deutsche Arbeitsrecht verschiedene Ansatzpunkte für die Durchsetzung einer Abfindung. Zentral sind dabei bestehende Betriebsvereinbarungen und Sozialplanregelungen, die auch in kleineren Unternehmen Gültigkeit haben können. Gerade bei Härtefällen, etwa bei langjährigen Mitarbeitern oder besonderen persönlichen Umständen, lassen sich hieraus oft konkrete Ansprüche ableiten.
Ein weiteres wichtiges rechtliches Fundament bilden der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und spezielle Schutzrechte für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Werden beispielsweise einzelne Mitarbeiter bei der Betriebsschließung ohne sachlichen Grund benachteiligt oder werden gesetzliche Schutzvorschriften missachtet, ergeben sich hieraus häufig Kompensationsansprüche. Diese Rechte gelten unabhängig von der Betriebsgröße und bieten gerade in Kleinbetrieben wichtige Ansatzpunkte für Verhandlungen.
Eine besonders erfolgreiche Option stellt häufig der Abschluss eines Aufhebungsvertrags dar. In solchen Vereinbarungen können individuelle Lösungen gefunden werden, die allen Beteiligten Vorteile bieten. Die Kunst liegt darin, die verschiedenen rechtlichen Hebel – von Betriebsvereinbarungen über Härtefallregelungen bis hin zu Schutzrechten – geschickt zu kombinieren und in den Verhandlungen optimal einzusetzen. Eine Aufgabe, bei der sich unsere langjährige Expertise in der Vertretung von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben besonders auszahlt.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Die Zeit nach einer Kündigungsmitteilung ist entscheidend. Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine faire Abfindung. Wichtige Fristen müssen gewahrt und taktische Fehler vermieden werden.
Ihr nächster Schritt: Unverbindliche Erstberatung sichern
Lassen Sie sich von der Situation nicht überwältigen. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite haben Sie gute Chancen auf eine faire Abfindung. Nutzen Sie unseren Online-Abfindungs-Check oder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch.
So geht es nach Ihrer Anfrage weiter:
- Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung
- Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine Strategie
- Sie entscheiden in Ruhe über das weitere Vorgehen
- Wir setzen uns für Ihre Interessen ein
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da!
Häufig gestellte Fragen
Während es keinen direkten gesetzlichen Kündigungsschutz in Kleinbetrieben gibt, bestehen trotzdem verschiedene rechtliche Wege, eine Abfindung zu erreichen. Die konkreten Chancen hängen von Ihrer individuellen Situation ab.
Die Höhe variiert stark und hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und individuellen Umständen ab.
Die Erstberatung, in der wir Ihre Situation ausführlich analysieren, kostet 190 Euro. Die weiteren Kosten besprechen wir in diesem Gespräch transparent mit Ihnen.
Wichtige Fristen beginnen mit dem Erhalt der Kündigung. Dazu zählen insbesondere die dreiwöchige Klagefrist bei AGG-Verstößen sowie Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag. Eine zeitnahe rechtliche Beratung ist daher sehr wichtig.
Theoretisch ja, aber unsere Erfahrung zeigt, dass professionelle Vertretung zu deutlich besseren Ergebnissen führt.
Wir verfügen über verschiedene rechtliche und strategische Möglichkeiten, auch in schwierigen Verhandlungssituationen Erfolge zu erzielen.
Die Dauer variiert, aber wir setzen uns für eine zügige Lösung ein. Oft können wir bereits in wenigen Wochen ein Ergebnis erzielen.
Dies hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir beraten Sie auch zu diesem wichtigen Aspekt.
Die Formulierung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses kann Teil der Verhandlungen sein. Auch bei einer Betriebsschließung besteht ein Anspruch Ihrerseits auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir achten darauf, dass die Formulierungen wohlwollend sind und Ihre Leistungen angemessen würdigt werden.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung können Sie beruhigt sein: Die Zahlung einer Abfindung hat in diesem Fall keine negativen Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld – es droht keine Sperrzeit. Dennoch empfehlen wir, die spezifischen Folgen für Ihre persönliche Situation von uns prüfen zu lassen, da verschiedene Faktoren wie die Gestaltung des Aufhebungsvertrags oder der Zeitpunkt der Abfindungszahlung eine Rolle spielen können.