Kanzlei für Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht in Frankfurt
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kanzlei für Handels- u. Gesellschaftsrecht sowie Compliance.
- Besonders stark bei Kündigungen & Aufhebungsverträgen
- Unterstützt bei Gesellschafterstreit
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Anwalt Kündigung Frankfurt
Anwalt Kündigung
Frankfurt
Sie haben eine Kündigung erhalten, vermuten vielleicht bald eine zu erhalten oder wollen als Arbeitgeber Kündigungen aussprechen bzw. sich besser informieren – die Kanzlei Manz, Ihr Anwalt für Kündigungen in Frankfurt ist in jedem Fall Ihr richtiger Ansprechpartner.
Die Anwälte der Kanzlei Manz sind Experten im Arbeitsrecht und können Betroffenen zur Seite stehen. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Prüfung der Kündigung, sondern auch um die Durchsetzung von Ansprüchen wie Abfindungen oder Schadensersatz.
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind oder eine solche befürchten, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden. Die Rechtsanwaltskanzlei Manz bietet eine kostenfreie Erstberatung an, in der Ihre Situation geprüft und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Kontaktieren Sie die Kanzlei noch heute, um Ihre Rechte zu wahren.
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Wir sind für Sie da!
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Frankfurt:
Wir sind für Sie da!
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder befürchten, dass Sie bald eine erhalten werden, dann sind Sie bei der Kanzlei Manz in Frankfurt genau richtig. Die erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen in allen Fragen zur Seite.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und haben bereits zahlreichen Mandanten erfolgreich geholfen, ihre Rechte zu wahren und eine gerechte Abfindung zu bekommen. Unsere Rechtsanwälte kennen die Rechtslage und wissen, wie man sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehrt.
Unsere Anwälte prüfen Ihre Kündigung und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Wenn nötig, setzen sie sich für Sie vor Gericht ein und vertreten Sie kompetent und erfolgreich.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Frist einzuhalten und Ihre Rechte zu wahren.
Wenden Sie sich noch heute an uns und lassen Sie sich von den erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht beraten. Wir sind für Sie da!
Kostenlose Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In einem persönlichen Gespräch können Sie Ihre Fragen und Anliegen besprechen und erhalten eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.
Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder befürchten, dass Sie bald eine erhalten werden, dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Anwälte stehen Ihnen kompetent und erfolgreich zur Seite.
Kündigung erhalten?
Wie reagieren?
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann eine schwierige Situation darstellen. Es ist wichtig, dass sie schnell und effektiv reagieren, um ihre Rechte zu schützen. Hier sind einige Schritte, die man ergreifen kann:
Zunächst sollten Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie die Kündigung erhalten haben und dass sie korrekt zugestellt wurde. Wenn sie per Post zugestellt wurde, sollte das Datum des Poststempels überprüft werden. Wenn sie persönlich übergeben wurde, sollte das Datum und der Ort der Übergabe dokumentiert werden.
Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und verstehen, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, die rechtlichen Optionen zu erklären und die beste Vorgehensweise zu empfehlen.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer die Fristen beachten, innerhalb derer sie gegen die Kündigung vorgehen können. Wenn sie eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten, müssen sie dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung tun.
Arbeitnehmer sollten alle relevanten Dokumente sammeln, die mit ihrer Beschäftigung zusammenhängen. Dazu gehören Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse und Korrespondenz mit dem Arbeitgeber. Diese Dokumente können hilfreich sein, wenn es darum geht, die Gründe für die Kündigung zu verstehen und die rechtlichen Optionen zu prüfen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten sie schnell und effektiv reagieren, um Ihre Rechte zu schützen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, die rechtlichen Optionen zu erklären und die beste Vorgehensweise zu empfehlen.
Kontaktieren Sie uns, um eine kostenlose Erstberatung zu erhalten und Ihre rechtlichen Optionen zu besprechen.
Welche Kündigungen gibt es?
Welche Kündigungen
gibt es?
Bei all den rechtlichen Begriffen kann man schon mal den Überblick verlieren. Wir bringen Licht ins Dunkel. Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und was sind verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigungen?
Die Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung, auch fristgerechte Kündigung genannt, ist die häufigste Form. Sie erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und muss eine Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise bei Diebstahl, Betrug oder groben Beleidigungen vorliegen. Die außerordentliche Kündigung bedarf keiner Kündigungsfrist.
Verhaltens-, Personen- und Betriebsbedingte Kündigung
Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten das Arbeitsverhältnis erheblich stört oder schädigt. Die personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten. Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe, wie etwa einer Betriebsstilllegung oder einer Umstrukturierung, gezwungen ist, Arbeitsplätze abzubauen.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts, der Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung wirksam ist. Eine Kündigung kann nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgen. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist unwirksam.
Das Kündigungsschutzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das Arbeitnehmer nutzen können, um gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen. Das Verfahren beginnt mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erheben, um ihre Rechte zu wahren.
Arbeitnehmer haben in bestimmten Fällen besondere Kündigungsschutzrechte. Schwangere Frauen, Eltern in Elternzeit und schwerbehinderte Menschen genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während dieser Zeit ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung befürchten, sollten sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein erfahrener Anwalt kann die Kündigung prüfen und gegebenenfalls ein Kündigungsschutzverfahren einleiten. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen mit ihrem Wissen und ihrer Kompetenz zur Seite.
Kündigungsschutzklage
Kündigungs-
schutzklage
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für viele Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis. Wenn man sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren will, kann man eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Erklärung
Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht, mit der ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses vorgeht. Hierbei wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bei der Durchsetzung der eigenen Interessen helfen.
Ablauf
Der Ablauf beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht. In einer Analyse wird abgewogen, ob eine etwaige Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätte. Anschließend wird eine Klageschrift eingereicht, in der die Gründe für die Kündigungsschutzklage dargelegt werden. Danach wird ein Gütetermin anberaumt, in dem eine gütliche Einigung angestrebt wird. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, folgt die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Hierbei wird der Sachverhalt erneut aufgerollt und es werden Zeugen gehört. Am Ende wird ein Urteil gefällt.
Kosten
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Es fallen Kosten für den Anwalt, das Gericht und eventuell für einen Gutachter an. Die genauen Kosten hängen von der Höhe des Streitwerts ab. Eine Abfindung kann in manchen Fällen dazu führen, dass die Kosten reduziert werden. Generell gilt, dass Sie als Mandant zu jeder Zeit einen transparenten Einblick in mögliche Kosten haben.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Manz in Frankfurt, um sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten zu lassen.
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Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer eine unangenehme und belastende Erfahrung sein. Es ist daher wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und schnell und effektiv handeln. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Arbeitsrecht und helfen Arbeitnehmern in allen Fragen rund um das Thema Kündigung.
Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und können helfen, ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Abfindung zu erhalten. Die Kanzlei Manz in Frankfurt bietet eine kostenlose Erstberatung für Arbeitnehmer an, die von einer Kündigung betroffen sind.
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind oder eine befürchten, nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
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Verantwortung und Vertrauen als Basis
- Mit Kompetenz, langjähriger Erfahrung, gegenseitiger Wertschätzung und Transparenz stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Seite.
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- Wir wollen mit unserer Arbeit die Welt für unsere Mandanten etwas besser machen und finden Mittel und Wege, um Ihnen das persönliche und unternehmerische Leben zu erleichtern in Deutschland, Europa und Türkei.
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