Ihre Rechte kennen, Ihre Interessen sichern
Beantworten Sie dazu direkt online unsere Fragen und erhalten Sie anschließend eine unverbindliche Einschätzung, ob Ihr Aufhebungsvertrag wirksam ist und ob wir eine Abfindung wir für Sie verhandeln können.
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Sie haben von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erhalten und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht erleben wir täglich, dass diese Situation für die meisten Arbeitnehmer nicht nur überraschend, sondern auch emotional sehr belastend ist. Verständlicherweise entstehen sofort viele Fragen: Ist das Angebot fair? Sollte ich überhaupt unterschreiben? Welche Alternativen habe ich?
Die wichtigste Regel in dieser Situation lautet: Unterschreiben Sie nichts übereilt! Ein Aufhebungsvertrag ist ein komplexes juristisches Dokument mit weitreichenden Konsequenzen für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft.
Die Erfahrung zeigt: Die ersten Angebote in Aufhebungsverträgen sind fast immer verbesserungsfähig. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung haben wir eine Vielzahl von Aufhebungsverträgen erfolgreich nachverhandelt. Unsere Expertise ermöglicht es uns, die Verhandlungsspielräume optimal auszunutzen und für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrags geht es jedoch um weit mehr als nur die Abfindungshöhe. Eine umfassende rechtliche Analyse muss verschiedene zentrale Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören die grundlegenden Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrags und mögliche Widerrufsrechte ebenso wie die steuerliche Optimierung der Abfindung. Besonders wichtig ist auch die Prüfung der Auswirkungen auf Arbeitslosengeldansprüche sowie die genaue Ausgestaltung von Freistellungsregelungen und Urlaubsansprüchen. Weitere wesentliche Punkte sind die Formulierung des Arbeitszeugnisses sowie die Regelungen zu Wettbewerbsverboten und Verschwiegenheitspflichten. All diese Aspekte müssen sorgfältig analysiert und im Sinne unserer Mandanten verhandelt werden.
Zeit ist bei Aufhebungsverträgen ein kritischer Faktor. Deshalb haben wir einen effizienten Prozess entwickelt:
Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei bieten wir Ihnen eine umfassende Expertise, die sich auf jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht stützt. Unsere nachweislichen Erfolge bei der Optimierung von Aufhebungsverträgen sprechen für sich, und durch unsere schnelle Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden stellen wir sicher, dass keine wertvollen Fristen verstreichen. Besonders wichtig ist uns dabei eine ganzheitliche Beratung, die sowohl arbeitsrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigt. Um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten wir flexible Beratungsmöglichkeiten an – sei es digital oder persönlich in unserer Kanzlei. Dabei legen wir großen Wert auf eine transparente Kostenstruktur, sodass Sie von Anfang an Planungssicherheit haben.
Die rechtliche Bewertung eines Aufhebungsvertrags basiert auf einem komplexen Fundament verschiedener gesetzlicher Grundlagen. Im Zentrum stehen dabei die §§ 623 und 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die grundlegende Formvorschriften und die Voraussetzungen für einen wichtigen Grund regeln. Ebenso bedeutsam sind die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), da diese oftmals den Ausgangspunkt für die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags bilden. Auch § 159 SGB III spielt eine wichtige Rolle, da er die Folgen einer Arbeitsaufgabe für den Bezug von Arbeitslosengeld regelt. Nach dieser Vorschrift kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Diese gesetzlichen Regelungen bilden das Grundgerüst für jede rechtliche Bewertung.
Besondere Bedeutung kommt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu, die sich insbesondere mit dem Gebot des fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen befasst. In seinem wegweisenden Urteil vom 07.02.2019 (6 AZR 75/18) hat das BAG klargestellt, dass Aufhebungsverträge unwirksam sind, wenn Arbeitgeber dieses Gebot missachten. Eine solche Verletzung liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine psychische Drucksituation schafft oder ausnutzt, die die Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht. Diese Rechtsprechung muss bei der Gestaltung und Verhandlung jedes Aufhebungsvertrags sorgfältig berücksichtigt werden.
Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nichts übereilt
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Sichern Sie sich die bestmöglichen Konditionen
Die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags ist eine komplexe Angelegenheit, bei der juristische Expertise den entscheidenden Unterschied macht. Mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Interessen optimal wahren und deutlich bessere Konditionen erzielen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für Ihren Erfolg.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Allerdings kann eine Ablehnung dazu führen, dass der Arbeitgeber andere Wege wie eine Kündigung in Betracht zieht.
Die Höhe einer angemessenen Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Verdienst und den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage.
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, etwa wenn die Alternative eine betriebsbedingte Kündigung gewesen wäre. Die genauen Auswirkungen sollten im Vorfeld geklärt werden.
Ein Widerruf ist nur in besonderen Fällen möglich, etwa wenn der Vertrag unter Druck oder in einer Überrumpelungssituation unterschrieben wurde. Die Frist dafür ist sehr kurz, weshalb schnelles Handeln erforderlich ist.
Abfindungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein (§ 34 EStG). Die optimale steuerliche Gestaltung sollte bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.
Resturlaub muss im Aufhebungsvertrag explizit geregelt werden. Er kann entweder noch genommen oder finanziell abgegolten werden. Die genaue Regelung sollte schriftlich festgehalten werden.
Anders als bei einer Kündigung gibt es bei einem Aufhebungsvertrag keine gesetzlichen Fristen. Die Beendigungszeitpunkt kann frei vereinbart werden. Allerdings sollten Sie die Meldefrist bei der Arbeitsagentur (3 Monate vor Beendigung) beachten.
Ein Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte regeln:
Rechtlich gibt es keine feste Frist. Allerdings setzen Arbeitgeber oft kurze Fristen für die Annahme des Angebots. Eine schnelle rechtliche Prüfung ist daher ratsam.
Die Kosten für die Prüfung eines Aufhebungsvertrags richten sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebühren. Einen Erstberatungstermin für eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlung bieten wir für Verbraucher für 190€ zzgl. MwSt an.
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