Betriebliche Übung - Wann können Arbeitnehmer von Arbeitgebern Urlaubsgeld fordern?
Grundsätzlich besteht neben dem Anspruch auf Urlaubsentgelt kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Hierzu bedarf es einer besonderen Rechtsgrundlage, die sich beispielsweise in Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen finden kann. Ist das Urlaubsgeld weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag geregelt und zahlt der Arbeitgeber mehrmals und freiwillig Urlaubsgeld an seine Mitarbeiter, so kann Anspruch auf Urlaubsgeld durch sog. „betriebliche Übung“ entstehen, sodass dieses vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlt werden muss.
Unter einer betrieblichen Übung versteht man die mehrmalige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aufgrund deren die Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass ihnen eine bestimmte Leistung, z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auf Dauer gewährt werden soll.
Der Arbeitgeber kann jedoch das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern.
Kanzlei Manz prüft gerne in Ihrem Fall, ob Sie Anspruch auf Sonderzahlungen haben.