Kanzlei Manz

Kriegsschauplatz Arbeitsplatz: Mobbing

Mobbing ist ein Modebegriff, der oft vorschnell verwendet wird, wenn Probleme mit Chef oder Kollegen als Mobbing empfunden werden, obgleich sie im Rahmen des Üblichen liegen. Egal aber, ob es Mobbing ist oder nur so empfunden wird, der wirtschaftliche Schaden für deutsche Firmen ist mit ca. 25 Milliarden Euro jährlich erheblich. Arbeitgeber sind daher gut beraten, das Thema ernst zu nehmen.

Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Mobbing wird definiert als systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.

Verhalten, das auf Mobbing durch Kollegen hindeuten könnte, ist zum Beispiel das Einstellen der Gespräche wenn der Kollege kommt, Ignorieren oder beleidigende Kommentare. Vorgesetzte mobben etwa durch Ausschluss von Besprechungen, Vorenthalten von Informationen, Versetzung oder verschärfte Kontrollen. Die Verhaltensweisen müssen in innerem Zusammenhang stehen und Mobbing zum Ziel haben.

Durch Mobbing kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Opfers verletzt sein, so dass ein Anspruch auf Unterlassung oder Schmerzensgeld besteht. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht aus § 241 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Schutz vor Mobbing und ggf. ebenfalls Schmerzensgeld.

Aus der Praxis empfehle ich ein Schlichtungsgespräch, klare Regeln im Umgang miteinander, Schutzmaßnahmen für Betroffene und ein Mediationsverfahren. Zur Prävention eignen sich regelmäßige Personalgespräche, Erläuterung strittiger Entscheidungen, Gleichbehandlung und die richtige Mischung aus Kritik und Lob. Stets ist eine sorgfältige Dokumentation sinnvoll.

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