Oft zu schnell – Sanktionen bei Verkehrsverstößen
Sanktionen bei Verkehrsverstößen
Alsbach-Hähnlein – Zum 1. Mai 2014 erfolgte eine Neuregelung des Verkehrszentralregisters sowie des Punktsystems. So führen Verwarnungen bis 55 Euro nicht zu Punkten. Wird die Eintragungsgrenze für Verkehrsverstöße überschritten, so richtet sich die Punktzahl nach der Schwere der Tat. Bei „einfachen“ Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt ins Register. Bei groben Ordnungswidrigkeiten oderStraftaten im Straßenverkehr ist mit zwei Punkten zu rechnen.
Drei Punkte landen im Register bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Punkte bleiben nicht ewig im Register. Jeder Eintrag wird nach Ablauf der Tilgungsfrist automatisch getilgt.
Diese beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 2,5 und 10 Jahren. Bei bestimmten Punktzahlen drohen entsprechende Maßnahmen. Im schlimmsten Fall, also wenn man acht Punkte erreicht hat, muss man mit Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Bevor es soweit kommt, sollte man an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen.
Weitere Infos: Anwaltssozietät Manz, Schmidt-Brücken, Laumann, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com